Beratung
Neben den öffentlichen Anlagen zur Abwasserentsorgung bestehen doppelt so viele Abwasserkanäle in privater Hand. Die Kanalanschlüsse der Grundstücke und Häuser sowie die Entwässerungseinrichtungen in den Häusern gehören den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern.
Die Stadtentwässerungssatzung beschreibt den Handlungsrahmen, sowie die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer.