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Beratung

Rückhaltebecken St. Georgen

Neben den öffentlichen Anlagen zur Abwasserentsorgung bestehen doppelt so viele Abwasserkanäle in privater Hand. Die Kanalanschlüsse der Grundstücke und Häuser sowie die Entwässerungseinrichtungen in den Häusern gehören den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern.

Die Stadtentwässerungssatzung beschreibt den Handlungsrahmen, sowie die Rechte und Pflichten der Anschlussnehmer.

In unserem Auftrag berät Sie unsere Dienstleisterin, die badenovaNETZE GmbH gerne. Bitte rufen Sie (kostenlos) an unter: 0800 2 21 26 21 (Kundenberatung).

Hinweis

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik ”Kosten/Gebühren” sowie unter der Rubrik ”grundstücksentwässerung”.