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Grundstücksentwässerung

Grüne Blätter

Rund 1300 km Abwasserleitungen sind im Privateigentum. Die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind nach der Stadtentwässerungssatzung für die ordnungsgemäße Funktion und Instandhaltung ihrer Abwasserleitungen verantwortlich.

Rechtliche Folgen für Hauseigentümer
Ein Teil der privaten Abwasserleitung, einschließlich der Hausanschlussleitung, liegt in der Erde. Eine Beschädigung ist deshalb durch bloßen Augenschein meist nicht erkennbar. Nicht-Sehen oder Nicht-Wissen enthebt die Hauseigentümer jedoch nicht der Verantwortung. Sie haften auch für Folgen einer nicht erkannten Beschädigung. Je nach Tragweite reichen die Folgen bis hin zu einer "Straftat gegen die Umwelt".

Daher gilt: Abwasserleitungen müssen dicht sein!

  • Damit Boden und Grundwasser geschützt sind.
  • Damit die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung niedrig bleiben.
  • Damit der Wert des angeschlossenen Gebäudes erhalten bleibt.