Hinweise zum Entwässerungsantrag

Schmutz- und Regenwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine Abwasserhebeanlage rückstaufrei zuzuführen.

Es ist der Nachweis zu führen, ob Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden kann. Hausentwässerungsgrundleitungen dürfen nur von Fachfirmen verlegt werden, die von der Stadt Freiburg eine gültige Zulassung besitzen. (Liste zugelassener Firmen (672,9 KiB))

Das Einleiten von Baugruben- oder in Ausnahmefällen von Drainagewasser in die öffentliche Kanalisation (Regen-/ Mischwasserkanal) ist mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung und dem Umweltschutzamt abzuklären. Die Einleitungen sind gebührenpflichtig und vor Beginn der badenovaNETZE GmbH zwingend anzuzeigen (Tel.: 0761 / 279 2111 oder 01802 339 339).

Die Hausentwässerung darf nur nach den genehmigten Hausentwässerungsplänen ausgeführt werden.

Die Überprüfung, insbesondere die Druckprobe, ist bei der badenovaNETZE GmbH rechtzeitig anzumelden.

Hinweis

Die von der badenovaNETZE GmbH ausgegebenen Unterlagen (Kanalbestandsplan, Stutzenplan etc.) sind Bestandteil des Entwässerungsantrages und diesem unbedingt beizufügen!