Home Grundstücksentwässerung Entwässerungsantrag

Antragstellung

Wie wird ein Grundstücksentwässerungsantrag gestellt?

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muss insbesondere bei Neubauvorhaben ein gebührenpflichtiger Entwässerungsantrag eingereicht werden.

Ob in Ihrem konkreten Fall ein Antrag zu stellen ist, entnehmen Sie bitte den Auflagen zur Baugenehmigung. Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollte der Antrag auf der Grundlage der Stadtentwässerungssatzung angefertigt sein.

Wenn nur die die Instandsetzung oder Beseitigung von bestehenden Entwässerungsanlagen beabsichtigt ist, so genügt eine entsprechende Anzeige nach §11 Abs. 2 Satz 2 der
Stadtentwässerungssatzung.

Der Antrag (3-fach) ist bei
badenovaNETZE GmbH
Bereich WAS-BA
Hausentwässerung
Tullastraße 61
79108 Freiburg i.Br.
einzureichen.

Kontakt

Eigenbetrieb
Stadtentwässerung Freiburg
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg

badenovaNETZE GmbH
Bereich WAS-BA
Hausentwässerung
Tullastraße 61,
79108 Freiburg
Tel. 0761/ 279-2181